Meine Preiskalkulation
Jeder Heilungsprozess ist so einmalig, wie der Mensch, den ich behandle.
Deshalb richten sich die Kosten für eine Behandlung nach dem individuellen zeitlichen Aufwand, der im Einzelfall notwendig ist:
Behandlungsdauer | Kosten |
---|---|
bis 45 Minuten | 60 Euro |
bis 60 Minuten | 80 Euro |
bis 75 Minuten | 100 Euro |
bis 90 Minuten | 120 Euro |
Die Vorteile für Sie:
Sie möchten vor einer Terminabsprache die voraussichtlichen Behandlungskosten wissen? Sprechen Sie mich an. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, zu 50 Prozent in Rechnung stellen muss.
Abrechnungsmodalität
Das Abrechnungsmodell nachdem ich Leistungen in Rechnung stelle, basiert auf der Gebührenverordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 (GeBüH). Eine kostendeckende Kalkulation auf der Grundlage des GeBüH ist jedoch schon lange nicht mehr möglich.
Deshalb überschreite ich die dort angegebenen Sätze entsprechend dem geleisteten Mehraufwand.
Nur so kann ich Ihnen die Zeit und die Sorgfalt widmen, die für eine erfolgreiche Behandlung notwendig sind.
Das Honorar für meine Leistungen als Heilpraktikerin wird, soweit vor Behandlungsbeginn nicht anders vereinbart, durch praktiziertes Einverständnis” fällig.
Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenversicherung
Heilpraktiker-Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht grundsätzlich übernommen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und häufiger alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen empfehle ich Ihnen den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.
Private Krankenversicherung/private Zusatzversicherung
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden übernehmen die Behandlungskosten beim Heilpraktiker in der Regel. Bitte klären Sie trotzdem im Vorfeld mit Ihrem Versicherer, welche Heilpraktiker,- und Labor Leistungen Ihr Tarif abdeckt.
Leider ist nicht gewährleistet, dass Ihre private Krankenversicherung sämtliche Kosten übernimmt.
Honorarerstattung durch die Beihilfe
Die Leistungen und Verordnungen von Heilpraktikern sind nach den Beihilfevorschriften des Bundes, der Länder und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts beihilfefähige Aufwendungen.
Einige Leistungen sind allerdings nicht oder nur bedingt beihilfefähig.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn.
Sprechen Sie mich an!
Es ist für mich selbstverständlich und durchaus üblich, vor einer Terminabsprache mit mir, die voraussichtlichen Behandlungskosten zu erfragen.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen möchten, aber glauben, sich derzeit einen Termin bei mir nicht leisten zu können.
Naturheilpraxis Susanne Rodenbusch
Broicher Straße 105
52146 Würselen
E-Mail: info@heilpraktikerin-rodenbusch.de
Mobil: 0163 3654573
Festnetz: 02405 4063444
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