Preise/Kosten

Kosten der Behandlung

Meine Preiskalkulation   

Jeder Heilungsprozess ist so einmalig, wie der Mensch, den ich behandle.


Deshalb richten sich die Kosten für eine Behandlung nach dem individuellen zeitlichen Aufwand, der im Einzelfall notwendig ist: 

  • Die Dauer der darauf folgenden Behandlungen richtet sich individuell nach Ihrem Anliegen und Ihrer optimalen Therapie. In der Regel können Sie zwischen 45 und 90 Minuten dafür einplanen, die ich wie folgt berechne:
Behandlungsdauer Kosten
bis 45 Minuten 60 Euro
bis 60 Minuten 80 Euro
bis 75 Minuten 100 Euro
bis 90 Minuten 120 Euro

Die Vorteile für Sie:


  • Ihre gewohnte häusliche Umgebung
  • keine stressige Anfahrt


Sie möchten vor einer Terminabsprache die voraussichtlichen Behandlungskosten wissen? Sprechen Sie mich an. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, zu 50 Prozent in Rechnung stellen muss.


Abrechnungsmodalität

Das Abrechnungsmodell nachdem ich Leistungen in Rechnung stelle, basiert auf der Gebührenverordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 (GeBüH). Eine kostendeckende Kalkulation auf der Grundlage des GeBüH ist jedoch schon lange nicht mehr möglich.

Deshalb überschreite ich die dort angegebenen Sätze entsprechend dem geleisteten Mehraufwand.

Nur so kann ich Ihnen die Zeit und die Sorgfalt widmen, die für eine erfolgreiche Behandlung notwendig sind.   

Das Honorar für meine Leistungen als Heilpraktikerin wird, soweit vor Behandlungsbeginn nicht anders vereinbart, durch praktiziertes Einverständnis” fällig.


Kostenerstattung


Gesetzliche Krankenversicherung

Heilpraktiker-Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht grundsätzlich übernommen.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und häufiger alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen empfehle ich Ihnen den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. 


Private Krankenversicherung/private Zusatzversicherung 

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden übernehmen die Behandlungskosten beim Heilpraktiker in der Regel. Bitte klären Sie trotzdem im Vorfeld mit Ihrem Versicherer, welche Heilpraktiker,- und Labor Leistungen Ihr Tarif abdeckt.

Leider ist nicht gewährleistet, dass Ihre private Krankenversicherung sämtliche Kosten übernimmt.


Honorarerstattung durch die Beihilfe

Die Leistungen und Verordnungen von Heilpraktikern sind nach den Beihilfevorschriften des Bundes, der Länder und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts beihilfefähige Aufwendungen.

Einige Leistungen sind allerdings nicht oder nur bedingt beihilfefähig.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn.


Sprechen Sie mich an!

Es ist für mich selbstverständlich und durchaus üblich, vor einer Terminabsprache mit mir, die voraussichtlichen Behandlungskosten zu erfragen.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen möchten, aber glauben, sich derzeit einen Termin bei mir nicht leisten zu können. 


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